Bauten- und Objektbeschichter/in

Anforderung Schulabschluss

Um eines vorwegzunehmen: Wenn du Oberflächen gestalten möchtest, solltest du kein oberflächlicher Mensch sein. Denn als Bauten- und Objektbeschichter musst du zumindest gedanklich in die Tiefe gehen - und viele unterschiedliche Techniken des Maler- und Lackiererhandwerks einsetzen. So gestaltest du und schützt die Oberflächen in Wohn-, Arbeits- und Erlebniswelten.

Vielschichtige Oberflächen
Dazu bereitet der Bauten- und Objektbeschichter zum Beispiel Untergründe mit Putz- und Trockenbaumaterialien vor oder erledigt Vorarbeiten für das Verlegen von Decken-, Wand- und Bodenbelägen.

Wie sieht dein Arbeitsalltag aus? Du bekommst einen Auftrag und erledigst dann deine Arbeit an Fassaden oder im Innenraum selbständig - von der Auswahl der Materialien bis hin zur Planung und Koordination der Arbeitsschritte. Dabei hast du stets die Bestimmungen zur Sicherheit sowie zum Gesundheits- und Umweltschutz im Blick. Und am Ende überprüfst du selbstverständlich noch einmal, ob sich auch keine Fehler bei der Arbeit eingeschlichen haben.

Flinke Finger für ein starkes Team
Dazu benötigst du viel Fingerfertigkeit. Und beim Sanieren und Modernisieren arbeitest du gut im Team. Denn oft arbeiten Bauten- und Objektbeschichter mit Malern und Lackierern zusammen.

Wer seine Sache gut macht, hat gute Aufstiegschancen als Bauten- und Objektbeschichter. Nach der zweijährigen Ausbildung kannst du dich innerhalb eines weiteren Jahres zum Maler und Lackierer ausbilden lassen. Als Geselle kannst du nach einigen Jahren Berufserfahrung auch die Prüfung als Maler- und Lackierermeister ablegen oder eine Fortbildung machen - zum Beispiel zum Farb- und Lacktechniker.

 

Quelle: www.handwerk.de

 

Anforderung Schulabschluss

Für diesen Ausbildungsberuf solltest Du mindestens einen Hauptschulabschluss mitbringen.

 

Grundsätzlich gibt es keine Vorgaben, wonach ein Schulabschluss die Voraussetzung für eine Berufsausbildung ist.


Die Anforderungen ergeben sich praktisch aus den Inhalten den Rahmenlehrplänen. Die dargestellte Anforderung, das Anforderungsziel ist entnommen aus Verlautbarungen der für die Fachinhalte verantwortlichen Verbände, insofern können wir keine Gewähr für Vollständigkeit und nur eingeschränkte Gewähr für die Richtigkeit übernehmen.


In der Praxis gilt: Auch der gute Hauptschüler hat Chancen bei der höheren Zielanforderung.