Kontrast
 
Steinmetz bearbeitet eine Steinstatue
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Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.khwiesbaden.de veröffentlichten Webseiten 
der Kreishandwerkerschaft Wiesbaden-Rheingau-Taunus.

 

Wir sind bemüht, unsere Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Diese Internetseite erfüllt die Anforderungen größtenteils, weist jedoch in einigen Bereichen noch Verbesserungsbedarf auf.

Kontrast

Wenn Sie den Kontrast auf diesen Internetseiten erhöhen möchten, drücken Sie bitte die folgenden Tasten gleichzeitig:

 

Linke Umschalt-Taste              +              Linke Alt-Taste              +              Druck-Taste

(die mit dem Pfeil nach oben)

     

Ihnen wird folgende Meldung angezeigt.

Klicken Sie auf "Ja".

 

Aktualisieren Sie die Internetseite durch drücken der Taste F5.

Alternativ können Sie auch auf das Logo der Kreishandwerkerschaft WRT klicken.

 

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.07.2025 aktualisiert.

 

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.metallinnung-wrt.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann nutzen Feedback zur Barrierefreiheit oder melden Sie sich gerne bei uns. 

 

Kreishandwerkerschaft Wiesbaden-Rheingau-Taunus

Rheinstraße 36

65187 Wiesbaden

Telefon: 0611-999-14-0

E-Mail:  

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 2901
E-Mail: 

 

 

 

Öffnungszeiten

Mo. - Do. 8:00 bis 17:00 Uhr

Fr. 8:00 bis 11:00 Uhr

 

Logo Süwag schwarz

HandwSVWW_Clubwerkstatt_Logo_V10_neuerker-Hotline für Notfälle

Telefon: 0611 99914-99

MEWA 

 

 

 

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