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Coronavirus

Hier finden Sie Hinweise zu wichtigen Fragen sowie Links im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus.

 

Aktuelle Informationen zu Corona in Hessen der Hessischen Landesregierung

Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie

 

Mitarbeiter, die nicht im Homeoffice tätig sein können, müssen ggf. einen Bescheid des Arbeitgebers über die Notwendigkeit ihres Arbeitsantritts mitführen. Die Vorlage sollte eine problemfreie An- und Abfahrt gewährleisten.

 

Aktuell sind die Auszubildenden aufgrund des Coronavirus vom Berufsschulunterricht freigestellt. Besteht eine Verpflichtung des Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb zu erscheinen an Tagen, an denen üblicherweise Berufsschulunterricht stattgefunden hätte?


Folgende offizielle Auskunft hat das Kultusministerium erteilt:
Berufsschülerinnen und -schüler sind grundsätzlich für die Teilnahme am Berufsschulunterricht von der Arbeit freigestellt. Die Freistellung der Berufsschülerinnen und -schüler durch ihre Arbeitgeber endet jedoch, wenn ein Besuch der Berufsschule unterbleiben muss. Dies ist aktuell aufgrund der Corona-Pandemie der Fall.


Die Berufsschülerinnen und Berufsschüler müssen daher mit ihrem Ausbildungsbetrieb Kontakt aufnehmen und abklären, ob dort ihre Arbeitsleistung an den ausfallenden Berufsschultagen erwartet wird. Die Schulleitungen werden ihrerseits gebeten, mit den Ausbildungsbetrieben Kontakt aufzunehmen und diese zu bitten, den Auszubildenden Lernzeiten einzuräumen, damit diese in die Lage versetzt werden, Materialien, Aufgaben etc., die ihnen von den Berufsschulen elektronisch zur Verfügung gestellt werden, sinnvoll zu bearbeiten.


Das Schreiben vom 17.03.2020 finden Sie hier.

 

Information und Antworten des ZDH im Kontext der Gesellen-/Abschlussprüfungen.

 

Der ZDH hat die wichtigsten Fragen und Antworten in einem eigenständigen FAQ zusammengefasst. Außerdem wurde der Link zu den Auswirkungen im Prüfungswesen ergänzt.

Kurzarbeitergeld

 

Erfordernis der Schriftform. Die Anzeige muss innerhalb des Kalendermonats, in dem die Kurzarbeit beginnen soll, in der Arbeitsagentur eingehen.

Der Versand der Anzeige kann gerne an die Agentur für Arbeit erfolgen an folgende E-Mail-Adresse:

 

Förderkredite und Bürgschaften


Entsprechende Anträge für die Soforthilfe können ab Montag, den 30. März online beim Regierungspräsidium Kassel gestellt werden. Den Link zum Online-Formular finden Sie in dieser PDF-Datei, die auch eine Anleitung „Ausfüllhilfe zum Corona-Soforthilfe-Antrag“ sowie die Checkliste zur Hilfe enthält.


Mit einem Soforthilfeprogramm unterstützt Hessen Kleinunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, Selbstständige, Freiberufler und Künstler, die aufgrund der Corona-Virus-Pandemie in eine existenzbedrohende Lage bzw. einen Liquiditätsengpass geraten sind.

Informationen von Fachverbänden, Bundesverbände und ZDH zum Coronavirus

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir als Kreishandwerkerschaft Wiesbaden-Rheingau-Taunus sind froh, unseren Beitrag geleistet zu haben, damit durch Corona keine Zwangspause für unsere Betriebe verhängt wurde.
 
Viele Kollegen, die nicht Mitglied einer Innung sind, haben uns innerhalb der letzten Monate kontaktiert und um unsere Unterstützung ersucht. Gerne haben wir hier Hilfestellungen und Rat gegeben.

In Zukunft möchten wir noch mehr für Sie und unser regionales Handwerk unternehmen. Aus diesem Grunde haben wir unseren Innungsservice für alle Betriebe aller Gewerke freigegeben.
 
Unser Innungsservice hat die Aufgabe, Ihnen zur Seite zu stehen und mit Beratung dafür Sorge zu tragen, dass Sie sich ganz auf Ihr Handwerk konzentrieren können.
 

Ganz gleich, welches Thema Sie auch beschäftigt – wir sind für Sie da.
Nutzen Sie unsere Servicehotline.

 

( 0611 ) 95 00 44 99

Mo-Do 09.00 Uhr - 16.00 Uhr /

Freitag 09.00 Uhr - 14.00 Uhr
Ihr Innungsbeauftragter: Herr Bechara

 

 

Aktuelles aus der Kreishandwerkerschaft Wiesbaden-Rheingau-Taunus

Öffnungszeiten

Mo. - Do. 8:00 bis 17:00 Uhr

Fr. 8:00 bis 15:00 Uhr

 

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Telefon: 0611 99914-99

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